Wer sich in Kanada in bester Partylaune bei einem Kopfsprung vom Hausdach seiner Freunde in deren Swimmingpool das Genick bricht und überlebt, hat beste Chancen auf Schadensersatz- und das mit zwei Millionen Dollar nicht zu knapp. In den USA wird fürstlich mit Schmerzensgeld entschädigt, wer sich am Kaffee einer Fastfoodkette verbrüht, wer sich den Hals beim Öffnen eines Gurkenglases verrenkt oder wer in eine „perfide Todesfalle" namens Straßenbau-steile rast. In Deutschland dagegen sind die Gerichte offenbar weniger freigebig. Sowohl der zuckerkranke Dauerkonsument von Schokoriegeln als auch die alte Dame, die sich auf einer öffentlichen Parkbank einen sogenannten Spreißel in den Allerwertesten rammte, gingen leer aus.
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