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Mangelhafte Unterlagen bei Gewerbeanmeldung nicht verbesserungsf?hig

机译:注册公司时文件不足无法改善

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摘要

Fehlen bei einer Gewerbeanmeldung Unterlagen gem § 339 Abs 3 GewO, so liegt darin kein iS § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähiger Mangel. Der Setzung einer Frist zur Vorlage fehlender Unterlagen bedarf es daher nicht. Die Behörde ist auch nicht verpflichtet, einem Antragsteller darzulegen, wie von ihm vorzulegende Nachweise beschaffen sein müssten, damit sie die Zugangsvoraussetzungen zum betreffenden Gewerbe belegen; ist es doch nicht Aufgabe der Behörde, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen.
机译:如果根据商业登记缺少第339(3)节GewO规定的文件,则没有第13(3)AVG节所指的可以改善的缺陷。因此,没有必要为提交丢失的文件设置最后期限。当局也没有义务向申请人解释应如何提供证据以证明有关行业的准入要求;毕竟,消除当事人提交中的内容缺陷不是该机构的工作。

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