首页> 外文期刊>Wirtschaftsrechtliche Blätter >L?schung einer ausl?ndischen Gesellschaft mit inl?ndischer Zweigniederlassung bei L?schung im Sitzstaat
【24h】

L?schung einer ausl?ndischen Gesellschaft mit inl?ndischer Zweigniederlassung bei L?schung im Sitzstaat

机译:在住所国设有国内分支机构的外国公司的删除

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
       

摘要

Die Rechts- und Handlungsfähigkeit der in einem MS der Gemeinschaft errichteten Gesellschaft beurteilt sich nach dem Gründungsrecht, selbst wenn die Gesellschaft im Ausland nur ihren gründungs- bzw satzungsmäßigen Sitz und ihren tatsächliche Verwaltungssitz im Inland hat. Ihr Gesellschaftsstatut ist das Recht des Gründungsstaates. Das Gesellschaftsstatut ist für die Partei- und Prozessfähigkeit, für die Rechte und Pflichten der Organe und deren Vertretungsmacht und auch für das Ende der Gesellschaft (ihrer Rechtsfähigkeit) maßgeblich; es entscheidet über die mit der Auflösung, Abwicklung und Beendigung der Gesellschaft zusammenhängenden Fragen. Die gemäß § 12 Abs 1 UGB (§ 13 Abs 1 HGB) eingetragene ausländische Gesellschaft mit einer Zweigniederlassung im Inland bzw die gemäß § 107 Abs 1 GmbHG oder § 254 Abs 1 AktG eingetragene ausländische Gesellschaft kann gemäß § 10 Abs 2 FBG gelöscht werden, wenn diese in ihrem Heimatstaat nicht mehr besteht. Die Löschung ist im Interesse des Rechtsverkehrs geboten, der bei einem Aufrechterhalten der Eintragung über das Bestehen der eingetragenen Gesellschaft getäuscht werden könnte. Die Löschung der in ihrem Heimatstaat nicht mehr bestehenden Gesellschaft nach § 10 Abs 2 FBG ist bloß deklarativ, setzt sie doch voraus, dass die Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit verloren hat. Damit greift die Löschung auch nicht in die Rechtsstellung von Gesellschaftsgläubigern ein. Die Zweigniederlassung selbst hat keine Rechtspersönlichkeit. Der Löschung der nach dem Heimatrecht nicht mehr bestehenden Gesellschaft muss keine Abwicklung im Inland vorausgehen. § 113 Abs 2 GmbHG regelt seinem Wortlaut nach nur die Liquidation der inländischen Zweigniederlassung einer bestehenden ausländischen Gesellschaft. Selbst wenn man im Hinblick auf Vermögen im Inland ein Fortbestehen der Gesellschaft in Österreich als Liquidationsgesellschaft annähme, wäre die Liquidation der Gesellschaft nicht geregelt. Die Gesellschaft könnte durch ihre früheren Vertreter nicht handeln, weil die rechtswirksame Beendigung von Vertretungsbefugnissen nach den Regeln des Gesellschaftsstatuts zu beachten ist.
机译:即使在国外公司仅在德国拥有其注册办事处或法定席位,而其实际行政席位,根据在社区MS中成立的公司的法律能力和行为能力仍根据成立公司的权利来进行判断。公司法规是创始国的权利。公司章程对于聚会和程序的能力,机关的权利和义务及其代表权以及社会的终结(其法律能力)具有决定性作用;它决定与解散,清盘和终止社会有关的问题。根据第12(1)UGB条(第13(1)HGB条)在德国注册的外国公司,或根据第107(1)GmbHG条或第254(1)AktG条注册的外国公司,如果符合第10(2)条FBG的规定,则可以删除这个在您的祖国不再存在。为了合法交易,删除是必要的,如果存在注册公司,则如果保留注册,可能会误导删除。根据FBG第10条第(2)款的规定,删除在您的祖国不再存在的公司只是声明性的,因为它假定该公司已经失去了法人资格。删除不影响公司债权人的法律地位。该分支机构本身没有法人资格。公司的删除(根据本国法律不再存在)无需在国内进行处理。根据其措辞,GmbG 113(2)节仅规定对现有外国公司的国内分支机构进行清算。即使假设该公司在奥地利的资产方面仍以奥地利的清算公司形式存在,该公司的清算也将不受监管。该公司无法通过其前任代表行事,因为必须遵守公司章程的规定,从法律上有效终止代表权。

著录项

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号