首页> 外文期刊>Wirtschaftsrechtliche Blätter >Rauchverbot in Gastgewerbebetrieben
【24h】

Rauchverbot in Gastgewerbebetrieben

机译:餐饮场所禁止吸烟

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
       

摘要

1. § 13a TabakG 1995 ("Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie") normiert, wie sich schon aus dem Wortlaut des Abs 1 ergibt, die Regel, dass grundsätzlich in allen Räumen, die der Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste dienen, Rauchverbot besteht. Auch die Erläuterungen (RV 610 BlgNR XXIII. GP, 6) zur Novelle BGBl I Nr 120/2008 sprechen davon, dass in den Einrichtungen der Gastronomie "generell" Rauchverbot gelte, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich sein sollen. Ausnahmen von dieser Regel des Rauchverbotes normieren § 13a Abs 2 leg cit (für Gastgewerbebetriebe mit mehr als einem Gastraum) und Abs 3 (für bestimmte kleinere Gastgewerbebetriebe mit bloß einem Gastraum). Da der Bf unstrittig einen Gastgewerbebetrieb mit mehr als einem Gastraum betreibt, käme für ihn nur der Ausnahmetatbestand des § 13a Abs 2 TabakG 1995 in Betracht. § 13a Abs 2 TabakG verlangt für die Ausnahme vom Rauchverbot die Erfüllung mehrerer Kriterien, die im ersten und zweiten Satz dieser Bestimmung aufgezählt und – kumulativ – zu erfüllen sind. Während § 13a Abs 2 erster Satz TabakG 1995 neben dem Vorhandensein von mehr als einer (für die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneten) Räumlichkeit ua verlangt, es müsse gewährleistet sein, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt, fordert § 13a Abs 2 zweiter Satz TabakG 1995 zusätzlich, dass der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehene "Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein muss". 2. Der Gesetzgeber hat in § 13a Abs 2 TabakG 1995 unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass bei Gastgewerbebetrieben mit mehr als einem Gastraum "der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum" – somit der gesamte Hauptraum – dem Rauchverbot unterliegt, das Rauchen daher (unter den weiteren Voraussetzungen dieser Ausnahmebestimmung) nur in den anderen (Neben-)Gasträumen gestattet werden darf. Dies wird auch durch die Erläuterungen (RV 610 BlgNR XXIII. GP, 3) bekräftigt, nach denen das Ziel der Novelle BGBl I Nr 120/2008 der gesetzliche Nichtraucherschutz in der Gastronomie ist, wobei "abgetrennte Raucherzonen" gestattet sein sollen. Das Rauchverbot im Hauptraum kann somit nicht (mit entsprechenden Belüftungsmaßnahmen) auf bestimmte Teile des Hauptraumes begrenzt werden. Daher gilt in Gastgewerbebetrieben mit mehr als einem Gastraum das Rauchverbot jedenfalls im gesamten Hauptraum.
机译:1.从第1款的措词可以看出,《 1995年烟草法》第13a条(“饮食区域的非吸烟者的保护”)规范了以下规则:在为客人提供食品和饮料的所有房间中,一般禁止吸烟。 BGB11 I 120/2008修正案的解释(RV 610 BlgNR XXIII。GP,6)也提到了在餐饮业中实行“一般性”禁烟的事实,但是在某些情况下应该可以有例外。此吸烟禁令的例外情况将§13a第2条腿部cit(适用于拥有多间客房的酒店和餐馆企业)和第3段(适用于仅具有一间客房的某些较小的饭店和餐馆企业)进行标准化。由于Bf毫无疑问地经营着一家酒店和一家餐厅,并拥有多间客房,因此他只能考虑§13a(2)1995年烟草法的例外。 《烟草法案》第13a(2)条要求满足除吸烟禁令例外的几个标准,该标准的第一句和第二句中都列举了这些标准,并且必须累计达到。尽管《 1995年烟草法》第13a(2)条的第一句,除了存在一个以上的房间(适用于向客人管理食物或饮料)外,还要求除其他事项外,必须确保烟草烟雾不会渗透到禁止吸烟的房间中《 1995年烟草法》第13a(2)条第二句另外规定,“旨在用于管理食物或饮料的主要房间必须被禁烟令所覆盖”。 2.在《 1995年烟草法》第13a(2)条中,立法者明确指出,对于拥有多于一个客房的旅馆和饭店业,“主要用于食品或饮料管理的主要房间”(即整个主要房间)均应禁止吸烟,因此吸烟(在此例外的进一步条件下)只能在其他(侧)客房中使用。解释(RV 610 BlgNR XXIII。GP,3)也证实了这一点,根据该解释,BGB11 I 120/2008号修正案的目的是对饮食业中的非吸烟者进行法律保护,因此应允许“分隔吸烟区”。因此,不能将主房间的禁烟区限制在主房间的某些部分(采取适当的通风措施)。因此,在拥有多于一个客房的旅馆和饭店中,在整个主房间中无论如何都禁止吸烟。

著录项

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号