Der Weg ist vorgegeben. Das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG), welches per 1. Januar 2008 in Kraft tritt, beschäftigt die Strombranche zurzeit äusserst intensiv. Die Fristen bis zur Inkraftsetzung und damit erforderlichen Umsetzung der operativen Massnahmen der Strommarktöffnung sind kurz und erfordern die volle Aufmerksamkeit und Zusammenarbeit aller Strommarktakteure. Seit dem 27. Juni 2007 wurde während der Vernehmlas-sungsphase viel diskutiert, rnodelliert und konzipiert. Das StromVG definiert die Leitplanken der Strommarktöffnung.
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