Wenn es um die Verurteilung von als Raser angeklagten Autofahrern geht, dann trägt das sogenannte «abgekürzte» Verfahren der Strafprozessordnung seinen Namen zu Recht: In der Regel dauert der Prozess weniger als eine halbe Stunde. Vor dem Amtsgericht braucht sich der Angeklagte in Begleitung eines Anwalts lediglich mit der Strafe einverstanden zu erklären. Diese wird, theoretisch, vorab mit dem Staatsanwalt ausgehandelt. Der Fahrer erscheint noch, um der,vom Gericht vorgeschlagenen Strafe zuzustimmen. Dabei gibt man ihm zu verstehen, dass er auf sein Berufungsrecht verzichtet, da es sonst - was sehr selten vorkommt - für ihn noch teurer wird als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
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