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【24h】

Wohnungseigentum; Errichtung eines Glaszubaues; Verfügung; Zustimmung der übrigen (Wohnungs-) Eigenntümer; keine Supplierung des unbekämpften Mehrheitsbeschlusses

机译:房产权;架设玻璃延伸架;处置;批准其他(住宅)所有者占用的财产;不增加无可争议的多数决定

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摘要

Bei Errichtung eines Glaszubaues in einer (hier: Dachgeschoß-) Wohnung handelt es sich auf Grund des ausschließlich eigennützigen Interesses eines Wohnungseigentümers um eine Verfügung (iSd § 16 WEG). Verfügungen bedürfen der Zustimmung aller Miteigentümer (bzw der Erteilung der Zustimmung durch den Außerstreitrichter); eine Supplierung dieses Erfordernisses durch einen unbekämpft gebliebenen Mehrheitsbeschluss kommt nicht in Betracht. Bei Verfügungen kann daher ein unbekämpfter, rechtswidriger Mehrheitsbeschluss das baurechtliche Erfordernis, dass dem Bauansuchen alle Miteigentümer zustimmen müssen (oder ein gem § 52 Abs 1 Z 2 WEG ergangenen Gerichtsbeschluss vorliegt), nicht erfüllen.
机译:当在(此处:阁楼)公寓中建造玻璃加长件时,这是一种处置,这是由于公寓所有者的完全自利(根据WEG第16条的规定)。处置需要所有共同所有者的同意(或额外法官的批准);用尚未解决的多数决定补充这一要求是不可能的。就处置而言,无争议的非法多数决定不能满足建筑法律的要求,即所有共同所有人必须同意建筑申请(或根据WEG第52条第1款发布的法院裁决)。

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