Mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Ge-schGehG) hat der Bundestag am 18. April 2019 die Richtlinie (EU) 2016/943 vom 8. Juni 2016 umgesetzt. Geheimnisse müssen gemäß des neuen Stammgesetzes nachweisbar adäquat geschützt werden -und die Analyse von Produkten der Konkurrenz ist nun straffrei möglich. Die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek empfiehlt deutschen Unternehmen, sich darauf vorbereiten. Auch wenn das Reinheitsgebot die grundlegenden Zutaten vorgibt - wie ihre Bierrezepte genau aussehen, behalten die meisten Brauereien für sich. Schließlich handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse - könnte man meinen! Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie ins deutsche Recht ist es damit aber jetzt vorbei. Der Grund: Der Geheimnisschutz hat sich geändert und Reverse Engineering - das systematische Rückentwickeln von Produkten der Konkurrenz - wird in bestimmten Situationen legal.
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