Im Zuge der Sitzung am 16. November 2011 formulierte der Arbeitsausschuss eine Stellungnahme zur Novelle der Deponieverordnung 2008 hinsichtlich der flexibleren Gestaltung der Melde-, Über-mittlungs- und Aufzeichnungspflichten via EDM, welche grundsätzlich begrüßt wird. Gewünscht wird v. a. eine klarere Definition der sog. „Computer-Computer-Schnittstelle" und die Angabe eines Verbindlichkeitsdatums mit der Veröffentlichung von Spezifikationen. Im Mittelpunkt der weiteren Diskussionen stand die Novelle des Anhangs 4 der Deponieverordnung 2008.
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