(OTS) Seit Anfang 2016 ist die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist es, durch organisatorische und technische Maßnahmen möglichst sortenreine, schadstofffreie Abfallfraktionen zu erhalten, die nicht auf der Deponie landen, sondern als zertifizierte Baustoffe wiederverwendet oder bei Neubau und Sanierung eingesetzt werden können. Für Bauherren und Bauunternehmer bringt die Recycling-Baustoff-Verordnung eine Reihe neuer Pflichten mit sich, wobei die praktische Umsetzung noch mit vielen Fragen behaftet ist.
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