Immer mehr Unternehmen der Zulieferbetriebe im Straßen- und Verkehrswegebau werden mit Anzeigen wegen Überladung konfrontiert. Die Strafen sind empfindlich für den Fahrer und die Verantwortlichen im Unternehmen zugleich. Tückisch sind vollgetankte Lkw, die ohne Leerverwiegung beladen werden. Da ist die zulässige Abweichung schnell erreicht. Doch nicht nur die Tankmenge, die nicht im aktuellen Tara berücksichtigt wurde, ist entscheidend, um in das Visier der Ermittler zu kommen. Die Angaben auf dem Lieferschein, bzw. Wiegeschein müssen genau definierten Angaben der Gesetzgeber nachkommen. So ist die gespeicherte Angabe des Lkw-Tara nicht zulässig, sondern muss bei jeder Wiegung neu ermittelt und im Lieferschein angedruckt werden.
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