Das Recht auf Vergessenwerden ist im Zeitalter nicht nur der weltweiten Vernetzung, sondern vor allem des globalen Zugangs auch zu privaten Daten, etwa via Social Media gleichsam eine neue Form von Menschenrecht. Lange Zeit war dies nur Diskursthema. So richtig wesentlich für die digitale Alltagspraxis jedenfalls in Europa wurde das Recht auf Vergessenwerden durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Mai 2014 gegen Google. Der Fall drehte sich um einen Spanier, der vor 15 Jahren wegen finanzieller Probleme Eigentum versteigern musste und dessen Name bis heute im Web mit dieser Information verbunden ist.
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