Die seit 1999 geltende Insolvenzordnung (InsO) macht es möglich: Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen eines insolventen Unternehmens zurückverlangen, die bis zu zehn Jahre vor dem Eintreten der Insolvenz geleistet wurden. Ziel des Gesetzes ist die gleichmäßige Befriedigung der Insolvenzgläubiger.
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