Bisher galten fur Verbrennungsmotoranlagen je nach Feuerungswarmeleistung der Anlage die TA-Luft-2002 und bei grosseren Anlagen zusatzlich die 13. BImSchV. Mit der in Juni 2019 eingefuhrten neuen Verbrennungsanlagenverordnung (44. BImSchV) werden neben den EU-MCP-Richtlinie weitere Emissionsgrossen und Uberwachungsanforderungen reguliert. Bei Grossanlagen steht die Implementierung der EU-BVT-Merkblatter in der 13. BImSchV bevor, die ebenfalls Verscharfungen und die Regulierung zusatzlicher Emissionsgrossen erwarten lasst. In diesem Beitrag werden typische Verbrennungsmotoranlagen (BHKW und Spitzenlastkraftwerke) mit dem Stand der Technik der Emissionsreduktion, primar innermotorisch und sekundar durch verschiedene Abgasnachbehandlungstechnologien, vorgestellt. Anhand des unlangst veroffentlichen VDMA-Einheitsblattes-6299 werden einfache und kosteneffiziente Uberwachungskonzepte erlautert. Die bei Grossanlagen ofters geforderte kontinuierliche Uberwachung inkl. der Start-/Stopp-Emissionen fuhrt in der Praxis, aufgrund der physikalischen Besonderheiten des Anfahrvorgangs von aufgeladenen Verbrennungsmotoren, zu Fehleinschatzung bei der Gerateauswahl und der Klassierung der Messdaten. Es werden typische Szenarien dargestellt, Optimierungskonzepte auf Seiten des Motors und der Abgasnachbehandlung beleuchtet und Vorschlage zur risikoarmen Uberwachung von mehreren Motoren mit einem System unterbreitet. Eine konsequente Uberwachung kann aus den bereits am Motor und in der Abgasreinigung verbauten Technologien und Sensoren in Kombination mit den Uberprufungsmessungen der Servicebefugten und den in Zukunft jahrlichen Messungen durch nach §29 BlmSchG benannten Stellen dargestellt werden.
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