Seit dem Jahr 2013 mussen Betreiber der am europaischen Emissionshandel teilnehmenden stationaren Anlagen nach den Vorgaben des geanderten Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und der EU Monitoring-Verordnung (MVO) fur die dritte Handelsperiode uber ihre Treibhausgasemissionen berichten. Die Berichterstattung erfolgt auf Basis von Uberwachungsmethoden, fur die die Betreiber in den meisten Fallen zwischen der Berechnung und der Messung der Emissionen wahlen konnen.
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