Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft [1] muss - mittlerweile in die Jahre gekommen - uberarbeitet werden. Neben Anpassungen im Bereich des Schutzes vor (Nr. 4 der TA Luft) und der Vorsorge (insbesondere 5.2 und 5.4) gegen schadliche Umwelteinwirkungen wird auch die Nr. 5.3 "Messung und Uberwachung der Emissionen" dem Stand der Messtechnik angepasst. Grundlegende Anderungen sind nicht vorgesehen. Zu implementieren waren Vorgaben aus der IE-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europaischen Parlaments und des Rates uber Industrieemissionen [2]) hinsichtlich der Ubermittlung jahrlicher Ergebnisse der Emissionsuberwachung und Anpassungen an den Stand der Messtechnik, also neue Standards und Normen.
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