Bei Ganzkorper-Vibrationen (GKV) ist der Fall von zentraler Bedeutung, in dem ein Fahrzeug oder eine mobile Maschine Vibrationen uber einen Sitz auf den Fahrer ubertragt, die bei langjahriger, taglich hoher Belastung die Lendenwirbelsaule schadigen konnen. Zum Schutz vor dieser Gefahrdung setzt in Deutschland die Larm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [1 mit 2] Auslose- und Expositionsgrenzwerte fur den Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) fest. Der A(8) ist eine der Tages-Schwingungsbelastungen A_I(8) [3] in den Schwingungsrichtungen I = {x, y, z} [4,5]. Nach der Larm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung mussen Arbeitgeber erst dann Massnahmen ergreifen, wenn der Auslosewert A(8) = 0,50 m/s~2 erreicht oder uberschritten wird. Die Expositionsgrenzwerte sind fur A(8) = A_{x,y} = 1,15 m/s~2 und fur A(8) = A_Z = 0,80 m/s~2. Falls diese uberschritten sind, mussen Sofortmassnahmen ergriffen werden, um die Belastung unter diese Werte zu senken. In vielen Fallen ist dabei die z-Richtung ausschlaggebend fur den A(8). Zu den horizontalen Richtungen findet man in der Literatur vor allem Laborstudien: z. B. zu biodynamische Antwortfunktionen [6], oder Sitzeigenschaften [7]. Es sollen nun in dieser Arbeit Messungen an Arbeitsplatzen beschrieben werden, bei denen die horizontalen Richtungen x und y fur den A(8) bestimmend werden konnen. Dazu werden im Abschnitt 2 exemplarische Expositions-falle beschrieben und Messwerte vorgestellt. Im Abschnitt 3 werden Konsequenzen daraus diskutiert.
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