In sehr vielen Fallen sind Bauteile mit gekrummten Oberflachen, wie Wellen, Rohre oder Behalter mit Ultraschall mechanisiert oder manuell zu prufen. Die dabei auftretenden Effekte, wie Wegkippen des Prufkopfes, Fokussierung/Defokussierung und Auswirkung des Koppelspaltes auf die Signalamplitude werden erlautert. In den einschlagigen Prufregelwerken werden unterschiedliche Aussagen getroffen, ab wann die Geometrie der Prufkopfsohle an die Oberflachenkontur anzupassen ist. Diese verschiedenen Anpasskriterien und ihre Herkunft werden erortert. Ihr Zweck ist, eine mechanisch stabile Prufkopffuhrung zu gewahrleisten. Alle gelaufigen Anpassungskriterien haben keinerlei Bezug zur verwendeten Pruftechnik! Es wird gezeigt, dass die Kriterien hinreichend sind, solange sich die Pruffrequenz im Bereich bis etwa 2 MHz bewegt. Weiterhin wird abgeleitet, bis zu welchen Grenzen eine AVG-Bewertung mit Justierung am ebenen Kalibrierkorper zulassig ist und wie weit durch eine Justierung am Bauteil oder an einem gekrummten Testkorper der Anwendungsbereich erweitert wird. Haufig wird in Regelwerken genannt, dass eine AVG-Bewertung bei angepasster Prufkopfsohle nicht zulassig ist. Dies kann nicht generell bestatigt werden. Verschiedene Anwendungsfalle werden differenziert betrachtet und die Anwendungsgrenzen nach pruftechnischen Gesichtspunkten erlautert. Es werden Wege aufgezeigt, die Anwendungsbereiche zu erweitern.
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