Die in allen Staaten der Europaischen Union (EU) verbindlich anzuwendende Elektromagnetische Vertraglichkeits (EMV) Direktive 2004/108/EG schreibt vor, dass auch ortsfeste Anlagen, also zum Beispiel Netzwerk-Installationen mit Endgeraten der Informationstechnik (IT), die EMV-Schutzanforderungen erfullen mussen. Solche Schutzanforderungen sind beispielsweise die Begrenzung der Storaussendung einerseits und die Einhaltung gewisser Storfestigkeitsanforderungen andererseits. Klar herausgestellt wurde zudem, dass ein Verantwortlicher benannt und eine umfassende Dokumentation der Anlage vorhanden sein muss. Bei den IT-Endgeraten ist eine Auswahl nach Klasse A oder B gegeben. Da die Verkabelung massgeblichen Einfluss auf die EMV der Anlage hat, sollten vom Hersteller der Gerate Anforderungen an die Kabel und Anschlusskomponenten definiert werden, um die gewunschten EMVEigenschaften erzielen zu konnen. Dies geschieht aber noch selten. Eine eindeutige Korrelation der EMV-Werte aus den Verkabelungsnormen und den EMV-Geratenormen ist nicht gegeben. Dadurch ist auch das EMV-Verhalten der Anlage ohne Weiteres nicht vorhersehbar. Genauer, aber noch nicht ausreichend, sind die Vorgaben fur Fernsehnetze definiert. In diesem Beitrag wird beschrieben wie der Verantwortliche der Anlage die EMV verbessern kann und wie er Beanstandungen der Netzagentur vermeiden kann. Die Beschreibungen werden durch Messergebnisse abgerundet.
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