Bei Herstellern und Betreibern von Kom-paktbaggern bestanden - und bestehen z, T. noch heute Unklarheiten daruber. ob Kompaktbaggef mit Fahrer-Ruckhaltesystemen (z, B, Sicherheitsgurten) ausgerustet sein mussen. In Gesprachen zwischen Vertretern der staatlichen Arbeitsschutzbehorden, des Fachausschusses Tiefbau und der BaumasChinenhersteiler wurde Inzwischen eine Regelung gefunden, mit der diese Unklarheiten beseitigt werden konnten. Kompaktbagger (Minibagger), also Bagr ger mit einer Betriebsmasse bis 6000 kg, die mit einem Fahrerhaus ausgerustet sind, mussen nach 4.1.3.3 der Harmoni-sierten Europaischen Norm EN 474-5:1996, die die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) fur Hydraulikbagger spezifiziert, mit einer Umsturzschutzvorrichtung (TOPS) versehen sein. Diese Schutzeinrichtung dient primar dazu, die Quetschgefahr fur den Maschinenfuhrer bei einem eventuellen seitlichen Umkippen der Maschine zu vermindern.
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