Zusammenfassung Überrollverletzungen am Fuß stellen ein großes Problem hinsichtlich orthopädischer und rechtsmedizinischer Begutachtungen dar. Diese Verletzungen entstehen häufig durch Unachtsamkeit. Das Überrollen geschieht in der Regel mit Schrittgeschwindigkeit. In Sachverständigengutachten und im Rahmen von Gerichtsverhandlungen stellt sich immer wieder die Frage, ob es zu Weichteilverletzungen oder auch zu Beschädigungen des Fußskeletts, besonders des Vorfußes, kommt. Häufig wird den Geschädigten aufgrund fehlender Verletzungsnachweise kein Glauben für die Vorgangsschilderung geschenkt. Ausgehend von der Fragestellung, ob beim Überrollvorgang des Fußes mit einem PKW knöcherne Strukturen verletzt werden, wurden 10 abgesetzte und unterschiedlich beschuhte Füße von Verstorbenen, die ihren Körper für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt hatten, mit dem linken mit 2 bar Luft gefüllten Vorderreifen eines VW-Passat-Kombis geradlinig, im rechten Winkel zur Fußlängsachse, mit Schrittgeschwindigkeit überrollt. Vor und nach dem Überrollvorgang wurden jeweils konventionelle Röntgenbilder in a.p.- und seitlicher Ansicht angefertigt. Im Anschluss wurden die Füße präpariert und histologische Untersuchungen durchgeführt. Es konnte gezeigt werden, dass beim Überrollvorgang nur bei unbeschuhtem Fußrücken im Bereich der Überrollzone makroskopisch abgrenzbare oberflächliche Hautabschürfungen, die auch histologisch verifiziert werden konnten, zu finden waren. Es ergaben sich keine Hinweise auf knöcherne Verletzungen im konventionellen Röntgen. Das Fehlen von knöchernen Verletzungen am Fuß bedeutet jedoch nicht, dass ein Überrollen ausgeschlossen werden kann.
展开▼