Fur die Registrierung von Altstoffen (Phase-in-Stoffe) waren gestaffelte Ubergangsfristen vorgesehen, die sich nach der Menge der produzierten bzw. importierten Stoffe richteten. Die letzte Ubergangsfrist betrifft Hersteller, die eine Stoffmenge von 1 bis 100 Tonnen produzieren bzw. in den Europaischen Binnenmarkt einfuhren. "Diese Unternehmen konnen noch bis 31. Mai 2018 eine Registrierung durchfuhren lassen", sagt Dr. Fritz Prechtl, Experte fur Reach bei der Tuv Sud Industrie Service GmbH.
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