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Marktouml;ffnung erfolgt mit Verzouml;gerung und gestaffelt

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摘要

Mit der weitgehenden Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) auf Anfang 2008 beginnt in der Schweiz die gestaffelte Umsetzung der Strommarktliberalisierung und die Vorbereitung der kostendeckenden Einspeisevergütung: Die Anmeldung von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien wird voraussichtlich bereits ab Mai 2008 mouml;glich sein. Per 1. Januar 2008 trat das StromVG fast vollumfauml;nglich in Kraft, wie der Bundesrat in seiner Sitzung vom 28. November 2007 beschlossen hatte. Ausnahmen bilden die Bestimmungen über den Anspruch auf Netzzugang, das heisst die Marktouml;ffnung für Grossverbraucher ab 100 000 kWh/Jahr (Artikel 13, Absauml;tze 1 und 2) sowie die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, die in der Revision des Energiegesetzes geregelt ist (Ziffer 2 des Anhangs zum StromVG).

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