Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 wurde im Rahmen der so genannten Schuldrechtsmodernisierung unter anderem auch das Kauf recht geandert. Die Anderungen betreffen alle Kaufvertrage, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen werden, Kaufvertrage, die vorher zum Abschluss kamen, werden noch nach der alten Regelung behandelt. Das folgende Praxisbeispiele soll Ihnen die für Sie wichtigen Anderungen verstandlich machen.
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