In Schifffahrtssachen, insbesondere in Verklarungsverfahren, ist es üblich, dass Zeugen, vornehmlich Besatzungsmitglieder von Schiffen, durch die Verfahrensbeteiligten dem Gericht zur Vernehmung gestellt werden. Der Termin zur Beweisaufnahme durch Vernehmung wird zwischen den beteiligten Rechtsanwauml;lten und dem zustauml;ndigen Gericht in der Regel telefonisch abgesprochen.
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