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Zur Kundigung des Arbeitsverhaltnisses wegen geminderter Leistung

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摘要

Dem Arbeitgeber stellt sich immer wieder die Frage, ob er einem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag kundigen kann, weil dessen erbrachte Leistung gemindert ist. Dabei handelt es sich um eine so genannte verhaltensbedingte Kundigung. Fur eine solche genugen im Verhalten des Arbeitnehmers liegende Umstande, die bei verstandiger Wurdigung in Abwagung der Interessen der Vertragsparteien die Kundigung mindestens als billigenswert und angemessen erscheinen lassen. Als verhaltensbedingter Grund ist insbesondere eine rechtwidrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhaltnis geeignet. Dabei ist regelmassig Verschulden erforderlich; die Verhaltensstorung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein. Insofern genugt ein Umstand, der einen ruhig und verstandig urteilenden Arbeitgeber zur Kundigung bestimmen kann. Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 17. Januar 2008 (Aktenzeichen 2 AZR 536/06) vertreten.

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