1. Der Partner eines Resale-Vertrags, der für den Re-seller DSL-Anschlüsse für dessen Weiterverkauf bereithauml;lt, behindert den Reseller dann unlauter i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG, wenn in Kenntnis des diesem erteilten Auftrags an dessen Kunden wissentlich zu Unrecht eine eigene Auftragsbestauml;tigung versandt wird. Der Tatbestand entfauml;llt, wenn der Handelnde die Umstauml;nde nicht kennt, aus denen die Behinderung des Resellers folgt. 2. Dem Mitarbeiter eines Unternehmens, der eine objektiv unrichtige Auftragsbestauml;tigung verschickt, kouml;nnen nicht die ihm persouml;nlich nicht bekannten, aber an anderer Stelle im Unternehmen gespeicherten Kenntnisse zugerechnet werden. Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 UWG regelt allein den umgekehrten Fall, dass Verletzungshandlungen eines Mitarbeiters dem Unternehmen zuzurechnen sein kouml;nnen.
展开▼