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Computersabotage und Vorfeldkriminalisierung Auswirkungen des 41. StrAuml;ndG zur Bekauml;mpfung der Computerkriminalitauml;t
Die Verauml;nderungen durch das am 11.8.2007 in Kraft getretene Gesetz, mit denen der Gesetzgeber Rechtsinstrumente des Europarats und der EU umsetzen will, reformieren den Kernbereich des materiellen Computerstrafrechts. Der vorliegende Beitrag beschauml;ftigt sich zunauml;chst mit den umfangreichen Auml;nderungen am Tatbestand der Computersabotage und zeigt, dass die Rege- lung zum Teil verfehlt ist. Im Anschluss daran wird die Vorfeldkriminalisierung im Computerstrafrecht durch den neuen § 202c StGB untersucht. Dieser begegnete bereits im Vorfeld seiner Verabschiedung grundsauml;tzlichen kriminalpolitischen Bedenken. Die erhebliche Unsicherheit über seine tatsauml;chliche Reichweite ist weiterhin problematisch.
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