Die Vermeidung von Arbeitsunf?llen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sind gesetzliche Auftr?ge, die im Sozialgesetzbuch sieben (SGB VII) festgeschrieben sind. Stellt sich nun die Frage, wo die Dienst- und Wegeunf?lle einzuordnen sind. Dienstwegeunf?lle sind ohne wenn und aber den Arbeitsunf?llen zuzuordnen. Damit ist also ein klarer gesetzlicher Pr?ventionsauftrag verbunden. Die Vermeidung von Wegeunf?llen ist für den Unternehmer gesetzlich jedoch nicht determiniert.
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