Jeder Betrieb, der die Erstellung, ?nderung oder Instandstellung von elektrischen Installationen, die unter den Geltungsbereich der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) fallen, seinen Betriebsangeh?rigen übertr?gt, braucht eine allgemeine Installationsbewilligung für Betriebe des Eidgen?ssischen Starkstrominspektorats ESTI (vgl. Art. 6 ff. NIV).
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