überall in Labor, Industrie und Gewerbe, wo es zu Unf?llen durch Feuer oder dem Kontakt mit gef?hrlichen Stoffen kommen kann, ist entsprechende Vorsorge durch funktionierende und effektive Sicherheitsnotduschen zu treffen. Welche Kriterien bei K?rper- und Augennotduschen zu erfüllen sind, steht in den einschl?gigen Normen, Richtlinien und Verordnungen. Nur durch Einrichtungen, die dem aktuellen Stand entsprechen, kann der Vorwurf unzureichender Vorsorge vermieden werden. Eine Leitfunktion kommt dabei der BGI/ GUV-I 850-0 ?Sicheres Arbeiten in Laboratorien" zu, die die Richtlinien GUV-R 120 und TRGS 526 abl?ste.
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