Unterliegen Balancer, sprich Ausgleichregler, der Maschinenrichtlinie? Sind Kletterhilfen in Windkraftanlagen Maschinen? Ist ein st?ndiger Zugang für die Inspektion von Turmdrehkranen erforderlich? Klarheit schafft die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf ihrer Internetseite. Diese und viele andere Fragen sowie Antworten sind eine unverbindliche deutsche übersetzung der BAuA von h?ufig an die EU-Kommission gestellten Fragen zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in den Sitzungen der Arbeitsgruppe Maschinen der EU-Kommission beraten wurden.
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