Ab 1. Dezember 2010 müssen chemische Stoffe nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. CLP steht für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Mit dieser neuen europ?ischen Verordnung wird das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der bisherigen Stoffrichtlinie durch das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweit empfohlene Globale Harmonisierte System (GHS) ersetzt. Allerdings lassen sich die bisherigen Elemente zur Kennzeichnung nicht einfach eins zu eins gegen neue austauschen. Vielmehr kommt es aufgrund neuer Gefahrenklassen und -kategorien zu Ver?nderungen.
展开▼