Besch?ftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf eine arbeitsplatzbezogene Sehhilfe. Wenn Arbeiten am Computer zu Problemen führt, kann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich sein - die Untersuchungsgebühren und die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille tr?gt in diesem Fall der Arbeitgeber. Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner der VBG, empfiehlt: ?Die H?he der zu übernehmenden Kosten sollte vorab zwischen Arbeitgeber und Besch?ftigten gekl?rt werden.
展开▼