Im April 2009 ist die lang erwartete überarbeitungsversion der Unfallverhütungsvorschrift für Kindertageseinrichtungen (GUV-V S2) in Kraft getreten, mit der die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erstmals bundesweit für verbindliche Mindeststandards bei baulichen Grundanforderungen sorgt. Dazu geh?rt auch die Einhaltung von bau- und raumakustischen Schutzzielen. Der Artikel erl?utert die Notwendigkeit und die L?sungsm?glichkeiten zur Schaffung raumakustischen Komforts in Kindertageseinrichtungen.
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