Dieselkosten sind in Lohnunternehmen ein grosser Kostenfaktor, der in unterschiedlicher Weise weiterberechnet wird. Worauf zu achten ist, bringt BLU-Rechtsreferent Sebastian Persinski auf den Punkt. Die stark erhohten Dieselkosten sind in Lohnunternehmen vor allem dann wirtschaftlich belastend, wenn Dienstleistungen mit Pauschalpreisen ohne separat ausgewiesene Dieselkosten berechnet werden. Ist es rechtlich zulassig, im Abrechnungsmodus nachtraglich Dieselmehrkosten einfach so "durchzureichen"? Beider Weitergabe der Dieselkosten kommt es auf die konkreten Vereinbarungen zwischen Landwirt und Lohnunternehmer an und wann diese getroffen wurden. Ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde, ist irrelevant. Zunachst kann zwischen externer und interner Ausweisung von Kraftstoffkosten differenziert werden. Stellt der Lohnunternehmer Dieselkosten gesondert in Rechnung (externe Berechnung), wird der Dieselpreis weitergegeben. Die Parteien konnen sich damit am marktüblichen Dieselpreis orientieren.
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