Seit 1998 f?rdert der Bund Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-F?rderrichtlinie) mit einer Bezuschussung von bis zu 80 den Neu- und Ausbau von privaten Umschlaganlagen. Die seit 2017 und noch einmal bis Ende 2021 verl?ngert bisherige Richtlinie ist jetzt überarbeitet worden. Damit sei auf viele Forderungen und Anregungen seitens der Gewerbeverb?nde reagiert worden, hei?t es. Das sind die Kernpunkte: 1. die F?rderquote von bis zu 80 bleibt erhalten, 2. im Bereich Digitalisierung und Automatisierung wurden neue F?rdertatbest?nde geschaffen, 3. F?rderung von Ersatzinvestitionen, 4. Erh?hung der Planungskostenpauschale, 5. Vereinfachungen bei den F?rdervoraussetzungen. Einer F?rderung steht nicht entgegen, wenn über die auszubauende oder neu zu errichtende KV-Umschlaganlage im Einzelfall Ladeeinheiten umgeschlagen werden, die nicht dem Kombinierten Verkehr zuzrechnen sind.
展开▼