Sp?testens seit dem Digitalisierungs-schub durch Corona ist unbestritten, dass Meetings, Schulungen und Weiterbildungen auch online funktionieren k?nnen und nicht zwangsl?ufig eine Pr?senz vor Ort erfordern. Warum sollte das nicht auch für Sicherheitsunterweisungen gelten? Selbst die Berufsgenossenschaften bieten allerlei Online-Tools und Apps für das Smartphone oder Tablet an, um dem Arbeitsschützer die Aufgaben zu erleichtern. Andererseits finden sich im Arbeitsschutzrecht Formulierungen, dass eine Unterweisung ?mündlich", ?vor Ort" oder ?mit übungen" stattfinden sollte. Dies führt vielfach zu Verunsicherung, wann und was man digital unterweisen darf und was nicht.
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