Subuntemehmer (auch Nachunterneh-mer oder Unterauftragsnehmer genannt) führen als rechtlich selbstandige Firmen, vom Hauptauftragnehmer beauftragt, auf dessen Rechnung und in keinem Auftragsverhaltnis zum offentlichen Auftraggeber stehend den Auftragbzw. bestimmte Teile der in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis festgelegten Arbeiten/Dienstleistungen selbstandig aus und schulden dem Hauptauftragnehmerden Ausführungserfolg.
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