Bereits im letzten Jahr war es ab dem 1. Marz 2020 moglich, Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Sonderzahlungen bis insgesamt 1.500 Euro steuerfrei zu gewahren. Steuerberater Roland Franz, geschaftsfuhrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz Partner in Dusseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass diese Sonderregelung nunmehr bis zum 31. Marz 2022 verlangert worden ist.
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