Fachkr?fte für Arbeitssicherheit sind nach Arbeitsunf?llen in der Justizpraxis vor allem zwei Haftungsszenarien ausgesetzt: 1.Erstens k?nnen Staatsanw?lte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sicherheitsfachkr?fte einleiten - und ihre Verurteilung wegen fahrl?ssiger K?rperverletzung oder T?tung wollen. Hier sind die Risiken für im Unternehmen als Arbeitnehmer T?tige (interne Sifas) und als Dienstleister Verpflichtete (externe Sifas) identisch. 2.Zweitens k?nnen Gesch?digte von Sifas Schadensersatz und Schmerzensgeld wollen oder - und manchmal auch ?und", also gleichzeitig -Berufsgenossenschaften von ihnen die Erstattung von Sozialversicherungssaufwendungen wollen. Solche Regress-Klagen vor den Zivilgerichten kommen nicht selten vor. Hier ist das Risiko externer Sifas sehr viel h?- her, weil sie nicht - wie Arbeitnehmer des Unfallbetriebs - das Haftungsprivileg gem?? §§ 104 ff. des Sozialgesetzbuchs über die Gesetzliche Unfallversicherung (SGB Ⅶ) genie?en.
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