Neben der harmonisierten Produktmeldung sind in mehreren Landern weitere nationale Zusatzpflichten zu erfullen, die uber die Anforderungen des Anhang VIII der CLP-Verordnung (CLP VO) hinausgehen. Auch das Thema Notrufnummer im Sicherheitsdatenblatt (SDB), die Ubermittlung an die dort genannten Notrufnummernbetreiber und die ggf. in diesem Zusammenhang anfallenden zusatzlichen Gebuhren und Prozessaufwande, sind durch die harmonisierte Produktmeldung nur teilweise abgedeckt. Wir geben einen Uberblick und gehen auf die Sonderwege einzelner europaischer Staaten im Detail ein.
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