Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ver?ffentlicht gem?? ihrem gesetzlichen Auftrag die nachfolgenden Untersagungsverfügungen. Diese werden durch die zust?ndigen Marktüberwachungsbeh?rden erlassen. Dies erfolgt in der Regel, wenn der Wirtschaftsakteur keine oder unzureichende freiwillige Korrekturma?nahmen ergriffen hat. Die Untersagungsverfügungen beziehen sich ausschlie?lich auf die im Text eindeutig identifizierten und aufgeführten Produkte. Der BAuA liegen in der Regel keine Erkenntnisse darüber vor, ob ein mangelhaftes Produkt nach Bekanntgabe der Untersagungsverfügung durch den Hersteller nachgebessert oder ver?ndert worden ist. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass beanstandete Produkte entweder ganz aus dem Handel genommen oder so verbessert wurden, dass die beanstandeten M?ngel behoben sind. In Zweifelsf?llen wird jedoch potenziellen Kaufinteressenten empfohlen, beim H?ndler, Importeur oder Hersteller eine diesbezügliche Best?tigung einzuholen.
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