Aufgrund des hohen Gehalts an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gilt teerhaltiger Stra?enaufbruch europaweit als gef?hrlicher Abfall und ist wegen seiner wassergef?hrdenden und kanzerogenen Effekte auch im deutschen Stra?enbau eine bedeutende Altlast. 2018 hat das Bundesverkehrsministerium deshalb untersagt, diesen in Bundesfernstra?en wiederzuverwenden. Stattdessen muss er deponiert oder aber thermisch gereinigt werden, wodurch sich reines Gestein als unbelasteter Sekund?rrohstoff zurückgewinnen l?sst.
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