Thermofenster bei der Abgasreinigung sind illegal. Der Europ?ische Gerichtshof (EuGH) hat mit drei Urteilen vom 14.7.2022 (Rechtssache C-128/20, C-134-20, C-145/20) entschieden, dass sie eine unzul?ssige Abschalteinrichtung darstellen. Geklagt hatten ?sterreichische VW-Dieselbesitzer, weil die Abgasreinigung in ihren Fahrzeugen nur im Temperaturbereich zwischen 15 und 33 Grad vollumf?nglich funktioniert. Wenn jedoch bei in Europa üblichen Temperaturen von unter 15 Grad die Abgasreinigung bereits gedrosselt und dann auf 0 gesenkt wird, sto?en die Fahrzeuge viel mehr gesundheitssch?dliches Stickstoffoxid aus, als gesetzlich vorgesehen. Zwar ging es in der EuGH-Entscheidung um Motoren des VW-Konzerns vom Typ EA189. Jedoch sind Thermofenster in praktisch jedem Diesel der Euro-5- und Euro-6-Norm vorhanden, da nahezu alle Automobilhersteller sie in Dieselfahrzeugen verwenden. Besonders brisant: Bei den betroffenen Fahrzeugen war bereits 2015 im Zuge des sogenannten Dieselskandals bekannt geworden, dass in deren Motoren eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Die Abschalteinrichtung konnte mit einem Software-Update beseitigt werden; dabei wurde ein Thermofenster installiert, das das EuGH als unzul?ssig qualifiziert. Damit ger?t der Dieselskandal erneut in den Brennpunkt. Denn die betroffenen Dieselbesitzer fahren nun ein Fahrzeug, das abermals mit einer unzul?ssigen Abschalteinrichtung behaftet ist. Auch wenn das Kraftfahrt-Bundesamt das Software-Update genehmigt hatte und solche Updates auf Millionen von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda und vieler anderer installiert worden sind, hat der EuGH dem Abschalten der Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen aus Motorschutzgründen eine klare Absage erteilt. H?ndler werden sich darauf einstellen müssen, dass Fahrzeugk?ufer erneut Gew?hrleistungsrechte geltend machen. Es ist zu erwarten, dass sie den Rücktritt erkl?ren, den Kaufpreis mindern wollen oder die Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs verlangen. Denn Fahrzeuge mit einem Thermofenster sind nun zweifellos mangelhaft. Zudem hat der EuGH darauf hingewiesen, dass die Vertragswidrigkeit nicht als ?geringfügig" einzustufen sei.
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