Aufgrund einer Forderung des Gewerbes l?sst die ZKR für die Rhein-Gebirgsstrecke zwischen Bingen und St. Goar eine h?here Geschwindigkeit bei Hochwasser zu. Auf ihrer Herbsttagung hat die ZKR eine ?nderung der Rheinschifffahrtspolizeiver-ordnung (RheinSchPV) beschlossen. Demnach wird ab dem 1. Dezember 2023 die zul?ssige H?chstgeschwindigkeit für die Talfahrt auf der Gebirgsstrecke zwischen Bingen und St. Goar bei überschreiten der sogenannten Hochwassermarke I von 20 km/h auf 24 km/h erh?ht.
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