Positionspapier der Lebensmittelchemischen Gesellschaft zur Anwendung von Verarbeitungsfaktoren bei der rechtlichen Bewertung von Elementgehalten in verarbeiteten und/oder zusammengesetzten Lebensmitteln. Erarbeitet von der Arbeitsgruppe?Elemente und Elementspezies" der Lebensmittelchemischen Gesellschaft, Fachgruppe in der GDCh Die Arbeitsgruppe ?Elemente und Elementspezies" der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der Gesellschaft Deutscher Chemiker sieht in der Sicherstellung der Qualit?t und Richtigkeit von Elementbestimmungen bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenst?nden und Futtermitteln eine ihrer vorrangigen Aufgaben. Dazu z?hlt auch die rechtliche Bewertung von Elementgehalten in verarbeiteten und/oder zusammengesetzten Lebensmitteln. Für die Elemente Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Quecksilber und Zinn sind in verschiedenen Verord-nungen für Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft H?chstgehalte festgelegt, die sich au?er für Zinn überwiegend auf unverarbeitete Lebensmittel beziehen. Die H?chstgehalte für diese Lebensmittel sind auch Grundlage für die Bewertung verarbeiteter Lebensmittel, wobei die prozessbedingten ?nderungen der Elementgehalte durch die Verarbeitung zu berücksichtigen sind. Das Verh?ltnis des Elementgehaltes im verarbeiteten Lebensmittel zu dem Elementgehalt im unverarbeiteten Lebensmittel wird als Verarbeitungsfaktor bezeichnet. Dieser gibt an, ob das Element in dem entsprechenden Verarbeitungsprozess an- oder abgereichert wird. Mithilfe von Verarbeitungsfaktoren kann beurteilt werden, ob das Ausgangsprodukt eines verarbeitet in den Verkehr gebrachten Lebensmittels den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat.
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