Warte und Werkstattleiter, die eine L-Lizenz auf Grundlage der EASA Teil-66 beim LBA beantragt und erhalten haben, müssen einiges beachten, um sich regelkonform zu verhalten. Auf zwei Einschr?nkungen, die in der Vergangenheit manches Mal zu Problemen geführt haben, m?chte der Bundesausschuss Technik besonders hinweisen. Erstens: In der Lizenz sind diverse Einschr?nkungen für Arbeiten eingetragen. Beispielsweise dürfen Arbeiten an Motoren nur im Rahmen der Piloten-/ Eigentümer-Instandhaltung vorgenommen werden. Bitte lesen Sie die Eintragung zu den Einschr?nkungen sorgf?ltig durch und beachten Sie sie auch!
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