Als Zufahrtsweg sowie als Ver-bindungselement zwischen den Parkebenen haben die Rampen in Parkh?usern und Tiefgaragen eine Schlüsselrolle. Sinkende Temperaturen und Eisbildung auf der Oberfl?che k?nnten den reibungslosen Verkehrsfluss beeintr?chtigen und das Unfallrisiko erh?hen. Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht müssten Parkhausbetreiber dann bspw. einen Winterdienst in Auftrag geben, um das gefahrlose Befahren auch bei dieser Witterung sicherzustellen. Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen ist das jedoch nicht immer m?glich. Eine bew?hrte Alternative ist der Einsatz einer Rampenheizung, wie sie im DBV-Merkblatt ?Parkh?user und Tiefgaragen" empfohlen wird: ?Zur Sicherstellung der Schnee- und Eisfreiheit von Rampen gibt es drei M?glichkeiten: 1. Anordnung eines Daches 2. Schneer?umung und Einsatz von Streugut 3. Rampenheizung (...) [...] Die Rampenheizung [...] wird i. A. in der Ortbetonplatte oder in einer separaten Gussasphaltschicht [...] oberhalb der tragenden Rampenplatte verlegt. [...] Fl?chenheizelemente werden auf die Rampenplatte in Kombination mit aufeinander abgestimmtem Klebstoff sowie Oberfl?chenschutzsystem appliziert und erm?glichen geringe Aufbauh?hen, reduzierte Heizleistungen (i. d. R. 200 W/m~2) und kürzere Reaktionszeiten."
展开▼