Unternehmerinnen und Unternehmer organisieren im Rahmen des betrieblichen Atemschutzwesens die Auswahl und Bereitstellung von Atemschutzger?ten sowie die Gew?hrleistung des ordnungsgem??en Zustandes und des sicheren Gebrauchs der Atemschutzger?te. Sie erstellen Instandhaltungsprogramme mit den erforderlichen Wartungs-, Reparatur-und Ersatzma?nahmen und treffen Festlegungen zur sachgem??en Lagerung, dem Transport und der Entsorgung von Atemschutzger?ten und deren Bauteilen. Für dieses Aufgabenspektrum sind umfangreiche Kenntnisse erforderlich, welche durch die Ausbildung zum/zur Atem-schutzkoordinierenden erworben werden k?nnen. Details zur Aus- und Fortbildung finden sich im DGUV Grundsatz 312-190. Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann diese Ausbildung zum einen selbst absolvieren oder die Aufgaben an eine zur Atemschutzkoordinierenden ausgebildeten Person übertragen. Die Ausbildung zum Atemschutzkoor-dinierenden ist unabh?ngig vom Atemschutzger?tetyp und hat einen empfohlenen Zeitumfang von 24 Lehreinheiten (à 45 Minuten).
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